Geldauflagen

Zuweisungen als Unterstützung für schwer an ME/CFS erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Ihre Zuweisungen helfen! Mit einer Zuweisung der Auflage an die Lost Voices Stiftung können Sie als Richter oder Staatsanwalt dazu beitragen, dass schwerkranke Menschen wieder ein wenig Hoffnung bekommen.

Wir sind eine deutschlandweit tätige gemeinnützige Stiftung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Forschung für ME/CFS voranzutreiben und die daran schwer erkrankten Menschen zu unterstützen.

ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwerwiegende, oft lebensverändernde Multisystemerkrankung, die allein in Deutschland ca. 650.000 Menschen, davon ca. 80.000 Kinder und Jugendliche, betrifft und ihr Leben drastisch einschränkt. Schwer an ME/CFS erkrankte Menschen sind in der Regel arbeitsunfähig und auf Pflege und Sozialleistungen angewiesen.

Die selbst an ME/CFS erkrankte Gründerin der Stiftung, Nicole Krüger, erlebte in ihrem Engagement für an ME/CFS erkrankte Menschen in Deutschland tagtäglich diese mangelhafte medizinische Versorgung und fehlende soziale Absicherung. Deshalb gründete sie 2009 die Lost Voices Stiftung mit dem Ziel, das Engagement dort anzusetzen, wo Gesundheitssystem und gesetzliche Regelungen noch nicht greifen.

Die Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts anerkannt, hat ihren Sitz in Hannover und wird ehrenamtlich geführt.

Die Lost Voices Stiftung...

  • schenkt an ME/CFS erkrankten Menschen und deren Angehörigen Gehör und gibt telefonisch Tipps hinsichtlich aller Fragen zu ME/CFS und Long Covid (z.B. Unterstützung im Umgang mit Ärzten, Vermittlung von Anlaufstellen, Ärzten, Kliniken).
  • führt konstruktive Gespräche mit der Landes- und Bundespolitik, um auf die unzureichende Versorgungssituation von Betroffenen hierzulande hinzuweisen und Veränderungsprozesse anzustoßen.
  • begleitet fachlich die Überarbeitung von Leitlinien und setzt sich für eine adäquate medizinische, soziale und pflegerische Versorgung von ME/CFS-Betroffenen ein.
  • hat als wesentlichen Pfeiler der Stiftungsarbeit die Förderung der Grundlagenforschung zu ME/CFS in Deutschland. Sie bietet, in Kooperation mit Schwerpunktkliniken (u.a. der Charité in Berlin, der Uniklinik Marburg, der TUM Kinderklinik Schwabing…), ein Stipendienprogramm für WissenschaftlerInnen und begleitet fachlich Forschungsstudien zu ME /CFS. So konnten wir in den vergangenen 7 Jahren 51 Stipendiaten unterstützen.
  • unterstützt finanziell deutschlandweit den Ausbau von speziellen Ambulanzen für Kinder und Jugendliche (Evangelisches Klinikum Bethel, TUM Kinderklinik Schwabing), die an postakuten Infektionssyndromen, wie z.B. Post-Covid oder ME/CFS, leiden und spezielle Behandlungen benötigen und ist im Rahmen dessen Kooperationspartner des PEDNET-LC.
  • bietet eine virtuelle Sprechstunde für Menschen mit ME/CFS an. Dieses Pilotprojekt richtet sich an schwersterkrankte Betroffene, die aufgrund ihrer Erkrankung das Haus, oder sogar das Bett, nicht mehr verlassen können.

Ihre Zuweisungen helfen uns dabei sehr!

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Kontaktieren Sie uns:
Informations-Materialien für ihre Zuweisungen senden wir Ihnen gerne zu. Die Lost Voices Stiftung erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Sie finden uns in den Listen der für Geldzuweisungen qualifizierten Organisationen in vielen deutschen Oberlandesgerichtsbezirken, die nachfolgend genauer aufgeführt werden.

Verwendung und Verwaltung von Geldzuweisungen

Gemeinnützigkeit und Verwendung von Geldzuweisungen

Die Lost Voices Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Mitteilungspflicht

Die Lost Voices Stiftung verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und die zuweisende Stelle über Zahlungseingänge und ausstehende Zahlungen in Kenntnis zu setzen.

Die Lost Voices Stiftung teilt den listenführenden Stellen nach Jahresablauf mit, in welcher Höhe Geldauflagen zugewiesen wurden.

Außerdem wird gewährleistet, dass die Zuweisenden zeitnah über versäumte Zahlungen informiert werden können.

Unsere gerichtlichen Aktenzeichen / Listen-Nummern

Baden-Württemberg:                OLG Stuttgart – Aktenzeichen OLGSAV 400E-2/787

Hamburg:                                      OLG Hamburg – Aktenzeichen 4012/ 3E491.53

Hessen:                                           OLG Frankfurt/M. – Aktenzeichen/ Listennr. 16520 (II/2)

Niedersachsen:                             OLG Oldenburg – Aktenzeichen Nr. 10696

Nordrhein-Westfalen:                 OLG Düsseldorf – Aktenzeichen E-16617

Sachsen-Anhalt:                           OLG Naumburg – Aktenzeichen noch offen/ Zuweisung
möglich, aber neue Liste ab 01.01.2026.

Ihr Ansprechpartner für Geldzuweisungen

Frau Kerstin Winkel

Mail: kerstin.winkel@lost-voices-stiftung.org

Tel. 0511 – 2706751

Auf www.geldauflagenportal.de dem Informationsdienst für Richter, Staats- und Amtsanwälte sowie für alle Behörden, die gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen zusprechen können, sind wir ebenfalls gelistet.

Unsere Kontoverbindung für die Zahlung von Geldzuweisungen

Geldauflagen- und Bußgeldkonto der Lost Voices Stiftung:

IBAN                       DE46 2505 0180 0910 1426 10

BIC                          SPKHDE2H

Institut:                Sparkasse Hannover

Kontakt

Telefonnummer: 0511 | 2706751

Email: info@lost-voices-stiftung.org

Kooperationspartner Netzwerk PEDNET-LC